Für Krankenhäuser, Verbünde, Universitätskliniken und regionale Versorgungspartner ist das eine wichtige Weichenstellung. Denn förderfähig sind gerade nicht nur klassische Umbau- oder Konzentrationsmaßnahmen, sondern auch Vorhaben, mit denen sich telemedizinische Netzwerke zwischen Krankenhäusern aufbauen lassen. Der Gesetzgeber benennt in § 3 Absatz 3 KHTFV ausdrücklich die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern als förderfähig; einbezogen sind auch Vorhaben mit Beteiligung von Hochschulkliniken sowie – als besonderer Spezialfall – die Schaffung von Voraussetzungen für robotergestützte Telechirurgie.
Wer § 3 KHTFV richtig liest, erkennt schnell: Es geht bei der Förderung telemedizinischer Netzwerke gerade nicht um die Anschaffung irgendeiner Videolösung oder um eine rein interne Digitalmaßnahme. Gefördert werden vielmehr Vorhaben, die zwischen Krankenhäusern tragfähige telemedizinische Strukturen schaffen. Zugleich formuliert die Verordnung konkrete förderfähige Kostenpositionen. Dazu gehören insbesondere die Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen. Daneben sind auch erforderliche Baumaßnahmen, Personalmaßnahmen sowie weitere zwingend notwendige Umsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Krankenhäuser stellen sich derzeit zu Recht die Frage, welche Vorhaben unter diesem Tatbestand tatsächlich eine realistische Förderperspektive haben. Aus der gesetzlichen Systematik ergibt sich, dass insbesondere solche Projekte passen, die den Aufbau regionaler oder überregionaler Versorgungsnetzwerke zwischen Krankenhäusern fördern. Dazu zählen zum Beispiel Hub-and-Spoke-Modelle zwischen Maximalversorgern und kleineren Häusern, telemedizinische Konsilstrukturen, virtuelle Unterstützung spezialisierter Fachabteilungen, Tele-ICU-Modelle oder Plattformen für koordinierte Versorgung über mehrere Standorte hinweg. Förderlogisch entscheidend ist, dass die eingesetzte Lösung Teil einer strukturverändernden Versorgungsarchitektur ist.
Besonders bemerkenswert ist, dass § 3 KHTFV die Förderfähigkeit telemedizinischer Netzwerke nicht abstrakt formuliert, sondern die technische Qualität der Lösung klar mitdenkt. Förderfähig sind eben nicht nur informations- oder kommunikationstechnische Systeme, sondern explizit interoperable und sichere Systeme. Diese beiden Begriffe sind keine Randnotiz. Sie markieren das, woran sich moderne Telemedizin im Krankenhausumfeld messen lassen muss.
Für Krankenhäuser ist deshalb nicht nur die Förderfrage entscheidend, sondern auch die Frage nach einem Umsetzungspartner, dessen Lösung inhaltlich und technisch zu diesem Fördertatbestand passt. Genau hier wird Teladoc Health relevant. Teladoc Health positioniert sich ausdrücklich als Anbieter von Telemedizinlösungen für Krankenhäuser, mit einer modularen Plattform, ergänzenden Telemedizin-Geräten und Implementierungs-Services für verschiedenste Versorgungsumgebungen.
Besonders deutlich wird dieser Fit in der Beschreibung der Plattform Solo™.
Solo™ ist eine modulare Telemedizin-Plattform für unterschiedliche Anwendungsfälle, die sich an individuelle Bedürfnisse anpassen lässt und eine hohe Interoperabilität aufweist. Solo™ lässt sich nahtlos in die bestehende IT-Landschaft im Krankenhaus integrieren und unterstützt eine digitale Dokumentation auch über verschiedene Leistungserbringer hinweg, um eine durchgängige und transparente Versorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus bietet Solo™ Module für Aufnahme, Koordination, Kommunikation, Bildgebung und Dokumentation – also genau jene Bausteine, die im Aufbau realer Netzwerkstrukturen zwischen mehreren Akteuren eine zentrale Rolle spielen.
Telemedizin ist ausdrücklich ein Mittel, um Fachwissen standortunabhängig verfügbar zu machen, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und die Versorgung auch in ländlichen oder ressourcenknappen Kontexten zu verbessern. In einem Hub-&-Spoke-Netzwerks versorgen Uniklinika und Maximalversorger umliegende kleinere Versorgungseinrichtungen mit denen sie telemedizinisch verbunden sind. Die Vorteile: engere Vernetzung mit Partnerkliniken, digitale Mitbetreuung von Patientinnen und Patienten, effizientere Steuerung von Verlegungen und Entlastung zentraler Ressourcen.
Neben der Interoperabilität ist die Sicherheit der zweite große Förderanker in § 3 KHTFV. Auch hier bietet die aktuelle Positionierung von Teladoc Health einen relevanten Anknüpfungspunkt. Teladoc Health Deutschland verfügt über eine C5 Typ I Testierung nach BSI, diese gemeinsam mit bestehenden Sicherheitszertifizierungen wie ISO/IEC 27001:2022 als Baustein für ein robustes Sicherheitsframework im Gesundheitswesen einzuordnen ist.
Ein weiterer Aspekt wird in der Praxis oft unterschätzt: Förderfähige telemedizinische Netzwerkstrukturen entstehen nicht allein durch Software. Sie brauchen Implementierung, Prozessdesign, Qualifizierung, Betriebsmodelle und oft auch organisatorische Begleitung. Auch das spiegelt die KHTFV, weil sie neben technischen Kostenpositionen ausdrücklich weitere erforderliche Maßnahmen und Personalmaßnahmen einbezieht. Teladoc Health adressiert auf seiner Website genau diesen Umsetzungsteil mit einem Serviceansatz, der von der Planung über die Inbetriebnahme bis zum laufenden Support reicht. Das Unternehmen verweist auf maßgeschneiderte Implementierung, Schulungen, Prozessunterstützung und nachhaltigen Support für regionale, nationale oder internationale Telemedizinprojekte.
Für Krankenhäuser ist das deshalb relevant, weil Förderfähigkeit in der Realität häufig nicht an der Vision scheitert, sondern an der operativen Übersetzung in ein belastbares Projekt. Wenn eine Lösung nicht nur technisch verfügbar ist, sondern mit Einführungs- und Betriebsunterstützung, Schulung und workflow-orientierter Integration verbunden wird, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass aus einem Förderantrag tatsächlich eine funktionsfähige Netzwerkstruktur entsteht. Genau dieser Übergang von der Technologie zur Versorgungspraxis ist für die Krankenhausreform entscheidend.
Die KHTFV macht deutlich, dass Telemedizin in der Krankenhausreform nicht mehr als isolierte Digitalmaßnahme gedacht wird, sondern als Baustein neuer Versorgungsstrukturen. Förderfähig sind nach § 3 Absatz 3 KHTFV Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen förderfähig.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten: Teladoc Health verfügt mit seinen Lösungen – insbesondere mit der modularen Plattform Solo™, ergänzenden Telemedizin-Komponenten und zugehörigen Implementierungsservices – über ein Angebotsportfolio, das die zentralen technischen und funktionalen Anforderungen dieses Fördertatbestands inhaltlich adressiert. Die Lösung unterstützt Interoperabilität, sichere digitale Zusammenarbeit, standortübergreifende Dokumentation und koordinierte Versorgung über mehrere Akteure hinweg. Gleichzeitig ist Teladoc Health erkennbar auf den Aufbau von Hub-&-Spoke-Strukturen, virtueller Pflege, Tele-ICU-Ansätzen und weiteren vernetzten Versorgungsmodellen ausgerichtet.
Damit spricht viel dafür, dass die mit Teladoc Health umgesetzte Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informations- oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen im Rahmen eines entsprechend konzipierten telemedizinischen Netzwerkvorhabens über § 3 KHTFV förderfähig sein kann – insbesondere dann, wenn das Projekt den Aufbau regionaler oder überregionaler Versorgungsnetzwerke zwischen Krankenhäusern nachweisbar fördert und unterstützt. Genau darin liegt die Chance für Krankenhäuser: Nicht nur eine Telemedizinlösung einzuführen, sondern mit der richtigen Plattform die strukturelle Transformation der Versorgung aktiv zu gestalten.
Transformationsfonds (KHTFV) – Fördertatbestand 3_Bildung telemedizinischer Netzwerke_vf